Allgemeine Geschäftsbedingungen

Miet-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen

  • Alle Mietpreise verstehen sich ohne MwSt. ab Lager des Vermieters.

  • Die Mindestmietzeit beträgt, wenn nicht anders schriftlich vereinbart, 14 Tage. Auch bei vorzeitiger Rückgabe des Mietgutes, werden 14 Tage in Rechnung gestellt.

  • Die Rückgabe des Mietgutes muß dem Vermieter min. 3 Tage vorher mitgeteilt werden. Bei Teilablieferungen werden, später abgelieferte Teile, seperat berechnet.

  • Als Miettag zählt jeder Kalendertag, ausgenommen der Geräte, die an Sonn- und Feiertagen nicht zum Einsatz kommen können. Der An- und Ablieferungstag gilt zusammen als ein Miettag.

  • Werden Preise für komplettes Einschalungsmaterial vereinbart, so entsprechen 1 Ausziehträger und 2 Betonstützen 2 1/2m Schalung. Die über dieses Verhältnis hinausgehenden Teile werden einzeln berechnet.

  • Das Mietgut wird im sauberen und gebrauchsfähigen Zustand ausgeliefert. Der Mieter ist ebenso verpflichtet, das Mietgut in einem sauberen und gebrauchsfähigen Zustand zurückzugeben.

  • Bei nicht ordnungsgemäßer Rückgabe werden Reinigungs- bzw. Reperaturkosten berechnet. In diesem Falle, wird die Reinigung bzw. Reperatur ohne Zustimmung des Mieters durchgeführt.

  • Bei der Miete von speziell elektrisch betriebenen Maschinen entsteht für den Mieter die Verpflichtung, diese durch einen Fachmann anzuschließen und auf Betriebsfähigkeit überprüfen zu lassen. Die Kosten trägt der Mieter.

  • Das Mietgerät ist vor Einbau bzw. Inbetriebnahme fachkundig vom Mieter zu überprüfen. Der Vermieter übernimmt keine Haftung für Schäden und Folgeschäden.

  • Für abhandengekommendes oder vollständig zerstörtes Mietgut muß sofort Ersatz bzw. Zahlung in Höhe der Wiederbeschaffungskosten geleistet werden.

  • Bei Containeranlieferung hat der Mieter für einen mit LKW gut erreichbaren waagerechten festen Abstellplatz von 3m x7m Größe zu sorgen.der Mieter haftet für die ordnungsgemäße Beladung des Containers, ebenfallsfür Beschädigungen, die während der Besitzzeit auch durch Dritte an dem Container entstanden sind.

  • Für die Mietgeräte besteht von Seiten des Vermieters kein Versicherungsschutz. Eine Weitervermietung an Dritte wird grundsätzlich untersagt.

  • Unabhängig von der Mietzeit bleiben alle Geräte Eigentum des Vermieters.

  • Das Be- und Entladen des Mietgutes erfolgt zu Lasten des Mieters. Wird der Vermieter beim Be- und entladen in Anspruch genommen, so trägt der Mieter die Kosten.

  • Das Mietgerät wird grundsätzlich nur gegen eine vereinbarte Vorauszahlung angeliefert.

  • Der Vermieter ist berechtigt, jederzeit Zwischenabrechnungen auszustellen. Rechnungen sind spätestens 10 Tage nach Rechnungsdatum, ohne jeden Abzug zu begleichen.

  • Alle Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.

  • Gerichtsstand für beide Teile ist Aachen.